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Lernen mit iPads

Lernen mit iPads

  1. Lernen mit iPads

Seit 2023 arbeiten wir im Gymnasium und in der Realschule auf der Basis eines Schulkonferenzbeschlusses mit elternfinanzierten iPads. Während des Schuljahres 2024/2025 läuft nun die Pilotphase, die wir in einem gemeinsamen Arbeitskreis aus Eltern, Schülerschaft und Kollegium begleiten und evaluieren.

Unser Konzept setzt auf einen gestaffelten Einsatz der Endgeräte im Unterricht. Während der Einsatz in der Erprobungsstufe noch sehr stark eingeschränkt ist (und nach wie vor mit Büchern, Heften und Stiften gearbeitet wird), werden die Nutzungsszenarien von Jahrgang zu Jahrgang behutsam erweitert. Die volle Nutzung der Geräte als Arbeitsmittel (Schreiben, komplette Dateiablage, digitale Schulbücher, etc.) wird erst in der Oberstufe ermöglicht

Alle schulisch genutzten Endgeräte sind in unser MDM (Management-Device-System) eingebunden und in der schulischen Nutzung entsprechend datenschutz- und jugenschutztechnisch kontrolliert. Der Bezug der Geräte wird über einen externen Dienstleister abgewickelt und so durch ein Versicherungspaket, Pool-/Leihgeräte und einen Hilfsfond bei finanziellen Problemen ergänzt.

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iPad-Konzept

Das vollständige Konzept zur Nutzung der iPads am CJD (in Kürze) zum Download:

Informationen für neue Eltern am CJD

Der Bestellprozess für die iPads beginnt erst im Anschluss an die entsprechenden Informationsveranstaltungen in den ersten Wochen des neuen Schuljahres. Dann finden Sie über dieses Feld alle Informationen

  • zur Bestellung der Geräte
  • zu den benötigten Dokumenten
  • zu den Terminen für Infoveranstaltungen

Bitte kaufen Sie vorab keinen eigenen Geräte. Hintergründe dazu entnehmen Sie bitte der FAQ-Liste weiter unten.

iPad-Konzept: FAQ

Damit Schülerinnen und Schüler digitale Kompetenz erwerben können, ist es notwendig, dass sie über eigene Endgeräte verfügen. Nur so können sie lernen, digitale Medien selbstbestimmt und verantwortungsvoll zu nutzen. Das Arbeiten mit digitalen Medien wird erleichtert, da sowohl in der Schule als auch zu Hause mit dem gleichen Modell gearbeitet wird. Selbstorganisiertes Lernen in neuen organisatorischen Arrangements erfordert darüber hinaus neue und individuelle Formen der Kooperation und Materialorganisation.

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Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 gilt:

  • Einführung in die Lernplattform der Schule: Nutzung des schulischen Emailaccounts (grundlegende Anforderungen an digitale Kommunikation), Teams-Funktionen
  • Einsatz im Pflichtfach Informatik (5/6)
  • Einsatz im Fach ELER: Verfügbarkeit von Materialien und Dokumentation der erledigten Arbeit (Hochladen von Fotos der Ergebnisse)
  • Individuelles, personalisiertes, selbstorganisiertes Arbeiten mit Medien: Audiodateien, Videodateien, einfache Medienrecherche
  • Verlagsapps (z.B. digitales Workbook) als Ergänzung des Schulbuchs
  • Feedback, Rückmeldung (Demokratisierung) durch Apps wie Forms oder Mentimeter
  • Interaktion und Schüler:innenaktivierung durch gemeinsame Aktivitäten (Quizze, kleine Lernerfolgskontrollen, Abfragen von Vorkenntnissen)

Dabei wird den Besonderheiten des Entwicklungsstandes der Kinder in den Jahrgangsstufen 5/6 und der Förderung von Grundfertigkeiten durch folgende Entscheidungen Rechnung getragen:

  • In der Regel kein Schreiben von Texten auf Tablets; Papierhefte und analoge Stifte werden grundsätzlich weiterhin verwendet.
  • Methoden- und Medienvielfalt: Stunden überwiegend hinter dem Bildschirm werden nach Möglichkeit vermieden.
  • Regeln der digitalen Kommunikation wie Ansprache, Kanäle, Kommunikationszeiten etc. werden erarbeitet und angewendet.
  • Es erfolgt eine begleitende Medienerziehung: ein vernünftiger, sachbezogener und gesunder Umgang mit digitalen Medien und Angeboten (Kopfhörerlautstärke, Pausen, Sitzhaltung, Kritikfähigkeit, Gefahren in der digitalen Welt, Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Urheberrecht) wird im Unterricht eingeübt und in der Praxis angewendet.

In den höheren Jahrgangsstufen wird der Einsatz an die veränderten Kenntnisse, Anforderungen und Fähigkeiten angepasst.

Der Einsatz in allen Jahrgangsstufen wird regelmäßig evaluiert (Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen) und gegebenenfalls angepasst. Notwendige Änderungen werden in die Konzeption eingearbeitet. 

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Nein, überhaupt nicht. Alle Kinder werden in der Schule auf den Einsatz der Geräte vorbereitet. Wir legen die schulisch benötigten Accounts gemeinsam mit ihren Kindern an, führen sie in die Software und Bedienung ein und besprechen wichtige Verhaltensregeln im Umgang mit den Geräten.

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Warum ein Tablet als digitales Endgerät?

Ein Notebook stellte sich als nicht geeignet für den mobilen Einsatz im Wechsel von Schule und zuhause heraus. Tablets sind leicht, der Rucksack wird nicht über Gebühr schwerer. Die mechanischen Teile (Scharniere, Tasten, ggf. DVD-Laufwerk) eines Notebooks werden im täglichen Einsatz stark beansprucht. Ihre Lebensdauer hängt von der Qualität der Bauteile ab. Hochwertige Notebooks sind allerdings sehr teuer. Smartphones haben ein zu kleines Display. Diese Geräte können sich mithilfe ihrer SIM-Karte jederzeit mit dem Mobilfunknetz verbinden. Was wie ein Vorteil klingt, ist jedoch im pädagogischen Kontext oftmals nicht hilfreich und bisweilen sogar nicht zulässig. Für den Einsatz von Tablets spricht aus unserer Sicht:

  • Passt in jede Schultasche
  • Durch den Stand-by-Modus sofort einsatzbereit
  • Lange Akkulaufzeit
  • Kann als eBook genutzt werden, Schulbücher könnten in Zukunft nicht mehr zwingend notwendig sein
  • Aufnahmegerät, Fotoapparat, Dokumentenkamera, Scanner und Videokamera sind in einem Gerät vereint
  • Bietet mehr Bewegungsfreiheit im Klassenraum
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BYOD: Bring Your Own Device = "Bringe dein eigenes Gerät mit". 

Es muss gewährleistet sein, dass auf den Geräten dieselben Anwendungen (Apps) installiert sind und die Handhabung, Bedingungen und Schritte des digitalen Arbeitens im Unterricht identisch und schnell erklärbar sind. Wir möchten einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler unserer beiden Schulformen - unabhängig vom Einkommen der Eltern. Unsere Lehrerinnen und Lehrer und unserer Schülerinnen und Schüler sollen sich auf den Unterricht konzentrieren können und nicht auf Anwendungs- und Bedingungshürden stoßen.

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Zu Beginn unserer Überlegungen hat sich der Arbeitskreis „Medienkonzept“ sehr lange mit der Frage des geeigneten digitalen Endgerätes auseinandergesetzt. Wir haben unter zahlreichen Punkten das Für und Wider gegeneinander abgewägt. Folgende Punkte haben uns letztlich zu einer Entscheidung für das iPad als Tablet bewogen:

  • Die Verarbeitungsqualität des Gerätes ist für den Einsatz in der Schule geeignet.
  • Der Hersteller garantiert für das Betriebssystem ausreichend lange Aktualisierungen.
  • Der Wiederverkaufswert des Gerätes bleibt auf einem hohen Niveau.
  • Die Akkulaufzeit ist auch nach mehreren Jahren noch für den Unterrichtstag ausreichend.
  • Das Gerät bietet eine sehr einfache Handhabung. Das Betriebssystem gilt als besonders gut gesichert und restriktiv, was für den schulischen Einsatz vorteilhaft ist.
  • Es besteht ein breites Angebot an schulischen Apps.
  • Das Gerät bietet für den Einsatz in der Schule die Möglichkeit der zentralen Verwaltung, der Installation von Profilen und der Steuerung im Unterricht durch die Lehrkräfte. Diese Möglichkeiten funktionieren zuverlässig.
  • Das Betriebssystem zeigt eine sehr hohe Sicherheit gegen Viren, Trojanern etc.
  • Das Betriebssystem bietet nach einem Diebstahl die Möglichkeit, das Gerät mittels Ortung wiederzufinden oder dauerhaft zu sperren und macht damit Diebstahl zwecklos.
  • Das Gerät hat sich zum Standardgerät im unterrichtlichen Einsatz entwickelt. Entsprechend gut sind der Support und die Möglichkeiten des Austausches mit dem Hersteller und anderen Schulen.

Die Unterstützung von Microsoft Office Produkten ist gegeben, so dass hier ein Austausch mit Microsoft Office Produkten auf PCs und Laptops ohne weiteres möglich ist.
Es findet sich kein anderes Gerät, das zu einem geringeren Preis diese Kriterien in vergleichbarer Weise erfüllt.

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Das CJD als Schulträger und Sozialunternehmen kann die Kosten für die Anschaffung der iPads leider nicht übernehmen. Wir sind als Schule darauf angewiesen, dass die Finanzierung von den Eltern vorgenommen wird. Das Gerät gehört also nach bei Direktkauf unmittelbar Ihnen als Eltern. Im Mietmodell können Sie das Gerät am Ende der Mietzeit durch die Zahlung von zwei weiteren Monatsmieten käuflich erwerben. Weitere Infos zu den Optionen Kauf oder Miete gibt es weiter unten. Die Geräte können neben dem Einsatz in der Schule, der bestimmten Regeln und einer technischen Steuerung unterliegt, natürlich auch mit einem privaten Account (private Apple-ID) zuhause genutzt werden. Wir empfehlen diese private Nutzung jedoch aus pädagogischen Gründen nicht.

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Nein. Dafür gibt es gute Gründe:

  • Die Einbindung in die Geräteverwaltung der Schule ist Voraussetzung für den sicheren Einsatz der Tablets im Unterricht. Geräte, die nicht für den deutschen Markt bestimmt sind, können in der Regel nicht in die Geräteverwaltung eingebunden werden. Selbst bei Geräten für den deutschen Markt, die über Elektronik-Discounter beschafft werden, kann die Einbindung scheitern. Die erfolgreiche Einbindung privat angeschaffter Geräte kann also nicht garantiert werden und verursacht darüber hinaus Kosten und Supportaufwand.
  • Wir möchten aus Gründen der verlässlichen Funktion und der Bildungsgerechtigkeit, dass alle unsere Schülerinnen und Schüler mit dem gleichen Gerätemodell arbeiten.
  • Bei Ausfall, Diebstahl oder Defekt wie z.B. einem kaputtem DIsplay soll ihr Kind sofort - noch im laufenden Schulvormittag - Ersatz erhalten. Diese Ersatzgeräte werden über einen Pool organisiert, der sich über die gemeinschaftliche Anschaffung finanziert.
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Wir haben uns dafür entschieden, die Beschaffung der Geräte zentral über einen Anbieter zu organisieren. Das vereinfacht den Vorgang erheblich und wir können sicherstellen, dass zum Starttermin alle Kinder ihr neues iPad auf gleiche Weise in Betrieb nehmen können. Hinzu kommt, dass der zentrale Anbieter die Geräte schon ab Werk zur Verwendung mit unserem Management Device System bei Apple anmeldet. Das spart erheblich Zeit für unsere Schul-IT und ermöglicht uns die sichere Integration der Geräte in unsere Schulumgebung.

Aus den gesichteten Angeboten hat sich der Anbieter "AfB" hervorgetan, der einen gemeinnützigen, inklusiven und nachhaltigen Ansatz verfolgt und schon von daher gut zum CJD passt. AfB ist ein großer süddeutscher Anbieter, die Preise sind marktüblich. Die Integration privat angeschaffter, modellgleicher iPads scheint zunächst für Sie als Eltern günstiger und attraktiver zu sein. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass der im Vergleich höhere Preis der Geräte bei AfB wichtige Zusatzleistungen inkludiert, die für uns und für Sie als Eltern wertvoll sind:

  • Versicherung gegen Diebstahl und Glasbruch
  • Bereitstellung von Poolgeräten (Leihgeräten) in Präsenz (Sekretariat) zur spontanen Ausleihe, falls das eigene Gerät defekt oder beschädigt sein sollte
  • Einrichtung eines Hilfsfonds: drei Geräte pro Klasse können auf Antrag und nach Entscheidung durch die Schulleitung preisreduziert (- 50%) bereitgestellt werden
  • Abwicklung der Bestellungen durch ein zentrales Bestellportal im Netz, telefonischer Support bei technischen Problemen.
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Der Bildungspartner AfB erstellt auf der Basis unserer Vorgaben ein Angebot und eröffnet ein Bestellportal imNetz, über das Sie als Eltern ein Gerät bestellen können. AfB bietet zwei Optionen an: Sie können das Gerät entweder kaufen (einmaliger Kaufpreis) oder über eine Laufzeit von 48 Monaten mieten (mit Kaufoption: am Ende der Mietzeit kann das Gerät bei Bedarf für weitere zwei Monatsmieten gekauft werden). Bei beiden Optionen erhalten Sie neben dem Gerät

  • 48 Monate Diebstahl- und Schadensversicherung (Selbstbeteiligung im Schadensfall € 75,-, Selbstbeteiligung bei Diebstahl € 150,-)
  • Den Service (Techniker auf Anfrage, Hotline, Abwicklung mit der Versicherung, etc.)
  • Die Hilfsfondsoption (Reduktion des Preises auf 50% bei finanziellen Schwierigkeiten, Kontingent max. 10% des Jahrgangs)
  • Den sofortigen kostenlosen Zugriff auf ein Leihgerät im Schadensfall bzw. bei Fehlfunktion über das Sekretariat der Schule
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Eine bebilderte Skizzierung des Bestellverlauf findet sich auf der Seite des Bestellportals von AfB. Die Geräte werden an die Schuladresse geliefert, um die ersten Schritte der Bedienung mit den Kindern gemeinsam durchzuführen.

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Für die Arbeit in der Schule benötigen wir einen digitalen Stift ("Stylus"/"Pencil"). Der freie Zubehörmarkt bietet eine Vielzahl günstiger und gut funktionierender Modelle, die zum iPad 10 passen, an. Bedenken Sie bitte, dass der Stift nicht personalisiert ist und aufgrund seiner Größe auch verloren gehen kann.

Die Benutzung einer Schutzhülle ist unbedingt erforderlich. Sie können anstelle der mitgelieferte Schützhülle auch eine eigene Hülle verwenden. Achten Sie dann auf gute Schutzeigenschaften (guter Eckenschutz, Hülle sollte im zugeklappten Zustand das Display ausschalten und vor Beschädigungen in der Schultasche schützen. Sinnvoll sind Hüllen, die das stabile Aufstellen der Geräte ermöglichen und einen festen Platz für einen Pencil innerhalb der Hülle vorsehen. Der Kauf einer Tastatur ist nicht erforderlich. Vom Kauf einer Hülle mit fest integrierter Tastatur raten wir angesichts der schlechten Nutzbarkeit im Alltag und der hohen Preise ab. Für die Verwendung u. a. in den Sprachen wird ein Kopfhörer benötigt. Hier empfehlen wir aufgrund der verlässlichen Nutzung und der günstigen Anschaffung wegen kein Bluetooth-Hörer, sondern ein einfaches, kabelgebundenes Modell (USB-C-Anschluss, ab ca. 8€). Große Kopfhörer sind für den Schulalltag nicht geeignet. Versehen Sie alle Zubehörteile unbedingt mit dem Namen Ihres Kindes.

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Die Schule wird versuchen, hauptsächlich auf kostenfreie Apps zurückzugreifen. Einige wesentliche kostenpflichtige Apps werden ggf. durch die Schule erworben und durch die Verwaltungssoftware auf die iPads installiert.

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Nein, privat installierte Apps können in der Schule nicht genutzt werden. Sie bleiben auf dem Gerät installiert, sind aber während der Schulzeit (8.00 - 14.00 Uhr, wochentags, außerhalb der Ferienzeit) über eine Zeitsteuerung ausgegraut und nicht ausführbar.

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Zum jetzigen Zeitpunkt sind Schulbücher in ausreichenden Mengen vorhanden. Wir beabsichtigen nicht den flächendeckenden Ersatz von Schulbüchern durch EBooks. Im Einzelfall werden wir auf Anfrage von Fachgruppen über die Umstellung auf - oder parallele Benutzung von EBooks beraten. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

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Nein, das ist juristisch ausgeschlossen.

Als Schule haben wir jedoch einen pädagogischen Auftrag, der auch die Vorbereitung auf eine digitalisierte Welt umfasst. Ihnen als Eltern steht die Entscheidung frei, für Ihr Kind kein iPad für den schulischen Gebrauch zu erwerben. Die schulvertraglichen Vereinbarungen werden von uns dennoch eingehalten. Ihr Kind wird dann weiterhin analog beschult und erhält das Unterrichtsmaterial in Papierform. In Unterrichtsphasen, in denen mit Apps gearbeitet wird, kann es mit einem Mitschüler oder einer Mitschülerin mit iPad zusammenarbeiten, so wie sich auch zurzeit Kinder manchmal Unterrichtsmaterial teilen (z.B. aktuell die Schulbücher, die in halben Klassensätzen vorliegen). Die Medienerziehung Ihres Kindes wird dann in erster Linie durch die Beobachtung erfolgen statt durch das eigene digitale Handeln.

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Eine Apple-ID entspricht einem Benutzerkonto bei Apple. Sie wird in der Regel über eine gültige E-Mail-Adresse gebildet. Mit der Apple-ID können kostenfreie oder kostenpflichtige Apps im "App Store" herunterladen werden. Einige Apps setzen eine gültige Apple-ID voraus. Die Schule legt für jedes Kind eine verwaltete Apple-ID an (Name entspricht Benutzername des Kindes im Office365). Sie gewährleistet die Funktionsfähigkeit aller für die Schule relevanten Apps. Der Account gehört der Schule und die Schule installiert über das MDM-System alle für den schulischen Gebrauch notwendigen Apps. Damit die Schülerinnen und Schüler beim Lernen nicht abgelenkt werden, sind bestimmte Funktionen für verwaltete Apple-IDs nicht möglich bzw. deaktiviert.

Eltern können zur privaten Nutzung des Gerätes auch private Apple-IDs verwenden. Dazu beachten Sie bitte Folgendes: Apple IDs können in Deutschland erst ab 16 Jahren erstellt werden. Somit muss für unter 16-jährige Schülerinnen und Schüler ein Elternteil die Apple ID anlegen. Dies erfolgt über die Familienfreigabe, welche es dem Elternteil ermöglicht, der Schülerin oder dem Schüler eine eigene Apple ID anzulegen. Weiterführende Informationen finden Sie hier. Dafür muss das Elternteil bereits über eine Apple ID verfügen. Für private Apple-IDs leistet die Schule keinen Support. Für die Apps, die sich Ihr Kind privat auf das iPad lädt, tragen die Erziehungsberechtigen die Verantwortung. Wir raten davon ab, den Kindern unangemessene Apps zu erlauben, welche nicht der Altersfreigabe entsprechen (z.B. Gewaltspiele).

Wichtig: Wir halten es für sehr sinnvoll, wenn Sie für Ihr Kind vorerst noch keine eigene Apple-ID auf den iPads einrichten. Gründe und Infos dazu finden Sie im nächsten Punkt "Kann ich das Tablet nachmittags auch privat nutzen?".

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Das geht beides. 

Das Gerät ist immer, nachmittags wie vormittags, über den schulischen Account nutzbar. 

Außerhalb der normalen Schulzeit (nach 14.00 Uhr) ist eine Ummeldung vom Schulmodus in einen privaten Modus durch Anmeldung mit einer privaten Apple-ID möglich. Im privaten Modus können Sie als Eltern private Apps auf dem Gerät installieren.

Wichtiger Hinweis: Wir raten als Schule davon ab, den Kindern einen privaten Modus mit eigener Apple-ID auf dem Tablet einzurichten. Hintergrund sind die zahlreichen Möglichkeiten zur Installation von Apps, über deren Beschränkung sie anschließend mit Ihren Kindern verhandeln müssen. Beispiele wären hier social-media-Apps (TikTok, ...) oder Computerspiele. Wenn sie keinen privaten Modus einrichten, bleiben die Geräte Arbeitsgeräte und Sie als Eltern vermeiden unnötiges Konfliktpotenzial und sparen Zeit und Nerven!

Wenn Sie dennoch einen privaten Modus einrichten, können Sie zwar im Rahmen der Familienfreigabe eine Bildschirmzeit einrichten, in der sie für die Benutzung des Gerätes eine maximale Nutzungsdauer und eine Auszeit (Nutzungsendzeit) sowie diverse inhaltliche Begrenzungen vornehmen können. Die Möglichkeit zum Wechsel in den Schulmodus darf aber nicht technisch über die Einstellung von "Beschränkungen" verboten werden. 

Pflicht: Das iPad muss vor Schulbeginn wieder in den Schulmodus (schulische Apple-ID) versetzt werden! Während der Schulzeit ist eine Ummeldung nicht möglich.

Tipp: Wenn Sie als Eltern dennoch private Apps für die Nutzung nach 14.00 Uhr auf dem Gerät installieren möchten, dann richten Sie diesen Modus (private Apple-ID) nur ein, um die Apps zu installieren. Behalten Sie das Kennwort für den privaten Modus für sich, die privaten Apps sind nach 14.00 Uhr auch im Schulmodus sichtbar und anwählbar.

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Ein Tablet ist aufgrund der beschränkten Speichergröße und der meistens nicht vorhandenen Erweiterbarkeit des Speichers nicht gut im Speichern von Dateien. Je geringer die Speicherkapazität des Tablets ist, desto häufiger muss auf dem Tablet aufgeräumt, wegsortiert oder gelöscht werden. Daher ist ein Tablet häufig auf die Nutzung von Cloud-Speicher angewiesen. Jeder Schülerin und jedem Schüler sowie den Lehrkräften stehen über die verwaltete Apple-ID (Schulmodus) 200GB Cloud-Speicher gratis zur Verfügung. Außerdem steht für schulische Daten für jeden Account über den Cloudspeicher OneDrive von Microsoft 1TB zur Verfügung. Die Geräte selbst verfügen aus Kostengründen nur über 64GB Speicher, die jedoch ausreichend sind.

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Die Abwicklung dieser Fälle obliegt dem Bildungspartner AfB. Zunächst stehen für Geräte, die über AfB bezogen wurden, in der Schule Leihgeräte zur Überbrückung zur Verfügung. Wird der Schaden über die im Preis eingeschlossene Versicherung von AfB abgewickelt, so erfolgt die Reparatur bzw. der Austausch der Geräte innerhalb weniger Tage.

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Der Akku des iPads hat eine lange Laufzeit, so dass sich damit einen ganzen Unterrichtstag arbeiten lässt. Die Verantwortung für die Bereitschaft des Gerätes obliegt den Schülerinnen und Schülern bzw. den Eltern. Lademöglichkeiten in der Schule bestehen nicht. Powerbanks dürfen im Ranzen für den Notfall mitgeführt werden.

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Die iPads der Schülerinnen und Schüler sollen sicher aufbewahrt werden. Das CJD bietet über den Dienstleister Astradirect an verschiedenen Stellen in der Schule Miet-Schließfächer an. Während des Sportunterrichts können die Geräte in verschlossenen Containern innerhalb der Halle gelagert.

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Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen 

  • rund um AfB (die Beschaffung der Geräte, Versicherung, Hilfsfonds etc.)
  • zu technischen Details zu Steuerung der Geräte im schulischen Kontext und zu unserem Netzwerk)

an unsere Schul-IT (IT [at] cjd-koenigswinter.net (IT[at]cjd-koenigswinter[dot]net))

Fragen zum Einsatz der Geräte in der Schule richten Sie bitte an Herrn Oehm (aoehm [at] cjd-koenigswinter.net (aoehm[at]cjd-koenigswinter[dot]net)).

Schüler:innen, aber auch Eltern, können sich bei Hard- und Softwareproblemen außerdem an die Technikscouts der Schule wenden (bitte-helfen [at] cjd-koenigswinter.net (bitte-helfen[at]cjd-koenigswinter[dot]net)).

Für alle Fragen zur privaten Nutzung des Gerätes (Apple-ID, App-Kauf, Bildschirmzeit, ...) kontaktieren Sie bitte unsere Elterncoaches (iPad-Eltern [at] cjd-koenigswinter.net (iPad-Eltern[at]cjd-koenigswinter[dot]net)).

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