Dyskalkulie-Förderung
Dyskalkulie wird nach dem internationalen Klassifikationsschema ICD-10 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wie folgt definiert:
„Diese Störung bezeichnet eine Beeinträchtigung der Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist.“ Das Hauptdefizit von Dyskalkulie ist die mangelnde Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division.
Rechentest und Fördermaßnahmen
Zu Beginn der Klasse 5 wird ein Rechentest durchgeführt, der die erworbenen Rechenfertigkeiten der 1. bis 4. Klasse überprüfen soll.
Zeigen sich hierbei besondere Auffälligkeiten, wird eine Dyskalkulie-Stunde genutzt, um den Förderbedarf zu diagnostizieren.
Sollte ein Kind betroffen sein, werden die Eltern über die Teilnahme an einer Förderung informiert. In einem späteren Elterngespräch werden gemeinsam weitere Fördermaßnahmen und individuellen Nachteilsausgleiche besprochen.
Weitere Fördermaßnahmen
Schüler*innen mit einer Behinderung, mit einer chronischen Krankheit, mit einer vorübergehenden Beeinträchtigung und/oder mit weiterem Unterstützungsbedarf haben ein Anrecht auf Hilfestellungen, die über die individuellen Fördermaßnahmen hinausgehen.
Die Vergabe von Nachteilsausgleichen erfolgt nach Beurteilung der individuellen Situation der Schüler*in, verbunden mit einer medizinischen Diagnose bzw. einem festgestellten, sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf.