Beschwerdemanagement
Problembehandlung/Beschwerdemanagement
Im schulischen Alltag kommt es naturgemäß hin und wieder zu Unstimmigkeiten, die einer Klärung im gemeinsamen Gespräch bedürfen. Um diese Klärungen so konstruktiv, schnell und reibungsarm wie möglich zu gestalten, bitten wir folgende Richtlinien zu beachten:
Natürlich haben Lehrkräfte, Eltern und Schüler:innen jederzeit das Recht, voraussetzungslos das Gespräch mit der Schulleitung zu suchen. Dies ist in der Regel aber erst dann sinnvoll, wenn bereits mit den anderen, in einem Streitfall oder bei Beschwerdeanlässen unmittelbar Betroffenen ein Klärungsversuch erfolgt ist. Beschwerden sind daher zunächst möglichst mit denen zu klären, die selbst am nächsten mit dem Beschwerdegegenstand befasst sind. Damit soll sichergestellt werden, dass der Sachverhalt geklärt und ein erster Lösungsversuch unternommen worden ist. Erst danach sollten weitere Funktionsträger:innen oder aufgrund ihrer Aufgaben mit dem Beschwerdegegenstand Vertraute hinzugezogen werden. Dies gilt auf jeder Stufe der Klärung.
Sachorientierung, mehrperspektivische Betrachtung und ein respektvoller Umgang miteinander gehören zu den zentralen Werten unseres Miteinander – sie gelten auch im Streitfall für alle Beteiligten.
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